Mittwoch, 21. November 2018

DIE LINKE. RLP / Teilhabegesetz nicht zulasten der Kommunen und der Menschen mit Behinderungen regeln

Abgeschrieben:

DIE LINKE. Rheinland-Pfalz
Teilhabegesetz nicht zulasten der Kommunen und der Menschen mit Behinderungen regeln

Zu den anstehenden Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene nehmen die Landesvorsitzenden der rheinland-pfälzischen LINKEN, Katrin Werner, MdB, und Jochen Bülow Stellung:

Katrin Werner: „Nach den Anhörungen von Landesrechnungshof, kommunalen Spitzenverbänden, Trägern der freien Wohlfahrtsverbände und weiteren Interessenvertretungen wird am Donnerstag die Gesetzesvorlage zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes zum dritten Mal im Sozialausschuss des Landtages aufgerufen. Wie auch in anderen Bundesländern ist insbesondere die neue Kostenträgerregelung umstritten. Obwohl die Konfliktlinien nach dem ersten Gesetzesentwurf klar benannt wurden, sieht Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler offensichtlich kein Konfliktpotenzial darin, den Kommunen neue und höhere Kosten zuzumuten und betroffene Menschen aufgrund unklarer Kompetenzregelungen im Regen stehen zu lassen. Einen Änderungsbedarf am Gesetzesentwurf scheint es für sie noch immer nicht zu geben.“

Jochen Bülow: „Kreisen und Kommunen werden durch die Neuregelungen Zuständigkeiten und Steuerungsmöglichkeiten bei Betroffenengruppen genommen, zugleich werden sie aber anteilig mit 50 Prozent als Kostenträger zur Kasse gebeten. Infolge der zwischen Land und Kommunen je nach Altersgruppe aufgeteilten Verantwortlichkeiten entstehen neue Verwaltungskosten und damit für alle Seiten finanzielle Mehrbelastungen. Das ist unverantwortlich, führt auf der Entscheidungsebene ins Chaos und wird letztlich vor allem eine Gruppe benachteiligen: die Betroffenen selbst. Erhöhter Beratungsaufwand und Missverständnisse bei der Gewährung der Eingliederungshilfen sind absehbar. Zu Recht fordern die freien Wohlfahrtsverbände ebenso wie der Gemeinde- und Städtebund die volle Kostenträgerschaft des Landes, damit an allen Stellen der Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse gewährleistet wird und das Geld dort ankommt, wo es hin muss: bei den Menschen mit Behinderungen.“

21. November 2018

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