Dienstag, 11. Dezember 2018

RHEINLAND-PFALZ // Landärzte: Medizinische Versorgung planbar machen.

Abgeschrieben:

DIE LINKE. Rheinland-Pfalz
Landärzte: Medizinische Versorgung planbar machen

Im Landtag werden in dieser Woche Konzepte von Regierungsfraktionen und Opposition zur Bekämpfung des Landärztemangels debattiert. Die Landesvorsitzenden der rheinland-pfälzischen LINKEN, Jochen Bülow und Katrin Werner, MdB, kritisieren beide Beschlussvorschläge als unzureichend:

Jochen Bülow: „Die Ampelfraktionen wollen eine Landarztquote, die CDU fordert Stipendien, beide setzen auf mehr Studienplätze. Egal, wie der Mehrheitsbeschluss am Ende aussieht – er wird sich als Schuss in den Ofen erweisen. Die Schaffung von kurzfristigen finanziellen und betriebswirtschaftlichen Anreizen für junge Ärztinnen und Ärzte ist keine dauerhafte Lösung. Solange nur Wirtschaftlichkeits- und Konkurrenzmodelle Grundlage ärztlichen Handelns bilden, wird sich an der fatalen Entwicklung nichts ändern und der niedergelassene Landarzt ein Auslaufmodell bleiben. Deswegen muss die langfristige Planung einer flächendeckenden kommunalen ärztlichen Versorgung auf einer vom Land gesicherten Anschubfinanzierung in den Bedarfsregionen aufbauen statt Geldmittel nach dem Prinzip Hoffnung zu verteilen.“

Katrin Werner: „Beide Beschlussvorlagen klammern das eigentliche Problem aus – die politische Verantwortung der Landesregierung für die Daseinsvorsorge. Die Schaffung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung in den ländlichen Regionen kann man doch nicht auf das individuelle Risiko der Nachwuchsärzte bei der Berufsausübung in abgelegenen Dörfern und Kreisen abwälzen! Auch die Berufstätigen im Gesundheitswesen brauchen Sicherheit und Planbarkeit, ebenso wie ihre Patienten. Die Entscheidung von immer mehr Berufseinsteigern zugunsten einer Festanstellung in der ambulanten Versorgung spricht da Bände. Dem Wunsch vieler junger Ärztinnen und Ärzte kommt also viel eher der Aufbau medizinischer Versorgungszentren und Bereitschaftspraxen in Verantwortung der Kreise und Kommunen entgegen. Hier können sie im Verbund Behandlungszeiten anbieten, ohne dafür eine eigene oder zusätzliche Praxis einrichten zu müssen.“

11. Dezember 2018

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