Dienstag, 23. Juni 2020

DIE LINKE // PM zum Vorstoß der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz


DIE LINKE. Rheinland-Pfalz
Finger weg vom Sonntag!

Erneut ist die CDU Rheinland-Pfalz mit einem Vorschlag zur Erweiterung der landesgesetzlich geregelten Ladenöffnungszeiten vorgeprescht. Durch einen in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf sollen die bereits erlaubten maximal vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr flexibler vergeben werden und weitere Sonntage hinzukommen. Hierzu erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende David Schwarzendahl:

„Die CDU versucht es schon wieder. Diesmal benutzt sie die Corona-Krise, um eine Aufweichung der ohnehin schon weit gelockerten Ladenöffnungszeiten in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. Anstelle der bestehenden Sonntagszeiten sollen jetzt nicht-anlassbezogene Geschäftsöffnungen beschlossen und dauerhaft etabliert werden. Es ist ein Skandal, wie niederträchtig die Not einzelner, kleiner Unternehmerinnen und Unternehmer zum Vorwand wird, um profitable Regulierungen für die großen Ketten und Handelshäuser zu schaffen. All das soll auf dem Rücken der Verkäuferinnen und Verkäufer ausgetragen werden, deren Belastung ohnehin schon am Limit läuft. Dass mittels Aufweichungen und zusätzlicher Sonntagsöffnungen das Konsumklima angekurbelt wird, ist angesichts massiver Einkommensverluste durch Corona realitätsfremd. Nicht umsonst sieht die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi keinen Redebedarf, wenn es um eine weitere Schleifung der Schutzrechte für Arbeitnehmer*innen im bestehenden Ladenöffnungsgesetz geht.“

„Oft genug wurde gegen verkaufsoffene Sonntage geklagt und zu Recht gewonnen“, so die stellvertretende Landesvorsitzende Bianca Steimle. „Besonders dreist ist die CDU-Forderung angesichts des letzte Woche ergangenen Urteils des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, nach dem von der Stadt Bad Kreuznach eine nicht-anlassbezogene zusätzliche Sonntagsöffnung nicht hätte erlaubt werden dürfen. Der Sonntag gehört den Familien, der Ruhe und Erholung. Hier muss es eine klare Absage an Profitgier und den andauernden Versuch des Abbaus von Arbeitnehmer*innenrechten geben. Die anlassbezogene Genehmigung war für uns schon eine dunkelrote Haltelinie, sie darf nicht regelmäßig überschritten oder von der Ausnahme zur Regel werden. Zusätzliche Sonntagsöffnungen lehnen wir grundsätzlich ab.“

23. Juni 2020

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