Montag, 17. Januar 2022

FRAKTION IM BUNDESTAG // Abschaffung von § 219a geht nicht weit genug – § 218 streichen!

 

Foto: Heidi Reichinnek,MdB
Abgeschrieben: Pressemitteilung: 17.01.22

Abschaffung von § 219a geht nicht weit genug – § 218 streichen!

„Dass der unsägliche § 219a endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, ist längst überfällig. Der abscheulicherweise als ‚Werbeverbot‘ bezeichnete Paragraf aus der Nazizeit hat Schwangeren lange genug ihr Informationsrecht verwehrt und sie entmündigt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese jahrealte Kernforderung linker Frauenpolitik endlich umgesetzt wird. Die derzeitige Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch kriminalisiert Medizinerinnen und Mediziner und erschwert den Zugang massiv. Deswegen fordern wir als LINKE, dass neben § 219a auch § 218 sofort gestrichen wird. Doch statt diese Streichung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, verlagert die Ampel das Thema in eine Kommission und verschleppt das Vorhaben weiter, wie Justizminister Buschmann heute noch einmal bekräftigt hat“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Ankündigung des Entwurfs des Justizministeriums zur Streichung des § 219a. Reichinnek weiter:

„Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern ein wichtiger Teil der reproduktiven Selbstbestimmung. Er hat deswegen auch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen. Es muss einen sicheren, kostenlosen und flächendeckenden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen geben, denn sie stellen medizinische Eingriffe dar. Deshalb müssen sie ferner Teil der universitären Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern werden. Es kann nicht sein, dass es in manchen Regionen Deutschlands keine Ärztinnen und Ärzte mehr gibt, die diese Eingriffe durchführen.“


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