Liebe Leser,
wusstet ihr das? Das heutige historische Datum des 30. Oktober 1989 markiert den Tag, an dem das DDR-Fernsehen nach fast drei Jahrzehnten die politische Propagandasendung "Der schwarze Kanal" einstellte und damit das angeblich offizielle Ende einer Ära staatlich verordneter Meinungsmache besiegelte. Wenn wir heute, Jahrzehnte nach diesem geschichtsträchtigen Datum behaupten, die Sendung habe durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) im Grunde „niemals aufgehört“, haben wir Recht! Wir nutzen sie diesen geschichtlichen Wendepunkt als scharfe Metapher für eine Kontinuität in der Bürgerbeeinflussung durch das moderne erzwungene Gebührenfernsehen. Der Jahrestag oder der Verweis auf das Datum der Absetzung dient in medienkritischen Debatten häufig als symbolischer Bezugspunkt, um über eine als einseitig, belehrend oder regierungsnahe Berichterstattung von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Ausdruck zu bringen. Die Existenz dieses staatliche Propagandabedürfnis Herrschender berührt dabei tief sitzende Konflikte über den gesellschaftlichen Auftrag, die Finanzierung und die politische Ausgewogenheit der öffentlich-rechtlichen Medienlandschaft. Aus einer medienwissenschaftlichen und historischen Perspektive greift der direkte Vergleich mit der Medienlenkung der SED jedoch zu kurz, da sich die strukturellen, technologischen und rechtlichen Rahmenbedingungen seit dem Herbst 1989 fundamental gewandelt haben. Nicht zuletzt weil das Weltnetz die Möglichkeit auf freien, alternative und überregionale Medien erst ermöglicht hat.
Im Zentrum der Kritik steht die Feststellung, dass journalistische Beiträge im gebührenfinanzierten Rundfunk die Grenze zwischen neutraler Information und persönlicher Wertung verwischen, ganz ähnlich wie es Karl-Eduard von Schnitzler bis zu jenem 30. Oktober tat, wenn auch mit subtileren Methoden. Statt gesellschaftliche Debatten wertfrei abzubilden, wird dem Zuschauer nach Ansicht kritischer Stimmen heute oft eine moralisch „richtige“ Haltung suggeriert. Die sogenannte "Einordnung". Themen wie die überflüssige Gendersprache, eine kontrollierte Migrationspolitik oder der sogenannte Klimawandel sind in diesen Debatten häufige Beispiele für eine belehrende Tonalität, die keinen ausreichenden Raum für abweichende, konservative oder marktliberale Perspektiven zulassen. Diese wecken Erinnerungen an die dogmatische Belehrung des alten Staatsfernsehens vor der Wende. Ein wesentlicher Katalysator für das Fehlverhalten des ÖRR sind zudem wiederkehrende Untersuchungen zur politischen Orientierung von Medienschaffenden. Wissenschaftliche Erhebungen und Befragungen unter Volontären, sie zeigen regelmäßig, dass Journalistinnen und Journalisten politisch signifikant weiter links, radikal und grün verortet sind als der Bevölkerungsdurchschnitt, während konservative Positionen in den Redaktionen personell unterdrückt sind. Wir sehen hierin eine strukturelle Filterblase, die zwangsläufig zu einer einseitigen Themenauswahl und -bewertung führt, wodurch das Programm trotz des historischen Endes des DDR-Fernsehens weiterhin Züge einer gesteuerten Meinungsprägung trägt.
Verstärkt wird dieses durch das Demokratiedilemma der Zwangsfinanzierung, das die Brücke vom damaligen Staatsfernsehen zum heutigen System schlägt. Da der Rundfunkbeitrag als geräteunabhängige Haushaltsabgabe verpflichtend von jedem Bürger gezahlt werden muss, ist das System mehr als ungerecht. Per Gesetz gezwungen, ein Programm zu finanzieren, das eigenen Lebensrealitäten und politischen Überzeugungen nicht angemessen repräsentiert oder von diesen sogar aktiv diskreditiert wird, führt zur Ohnmacht. Daraus entsteht die naheliegende Gleichsetzung mit der Ära vor dem 30. Oktober 1989, als der Bürger dem Staatsapparat und seinen Medien ebenfalls finanziell und konsumatorisch ausgeliefert war.
Trotz dieser berechtigten Diskussionen über die Überflüssigkeit des ÖRR verweisen Historiker und Verfassungsrechtler jedoch auf angebliche fundamentale Unterschiede, die eine direkte Gleichsetzung mit der DDR-Propaganda sachlich unzulässig machen würden und aufzeigten, warum der echte Schwarze Kanal tatsächlich Geschichte wäre. Jene Sendung war natürlich Teil eines totalitären Herrschaftsapparates, der mit dem Zusammenbruch der DDR abgeschaltet wurde, während das heutige Mediensystem der Bundesrepublik als pluralistische, demokratische Infrastruktur konzipiert war. Das DDR-Fernsehen wurde direkt vom Zentralkomitee der SED und dem staatlichen Komitee für Fernsehen kontrolliert und zensiert. Jede Sendung hatte bedingungslos der Festigung der brutalen sozialistischen Diktatur zu dienen. Der bundesdeutsche ÖRR hingegen sollte ursprünglich explizit staatsfern organisiert werden. Es gibt keine direkte Regierungsbehörde, die Drehbücher umschreibt, Sendungen offen verbietet oder Nachrichteninhalte sichtbar diktiert. Die Rundfunkfreiheit ist mutmaßlich durch das Grundgesetz geschützt und wird durch das Bundesverfassungsgericht meist streng verteidigt.
Zudem liegt die Aufsicht über die Sender bei den ganz dezent parteipolitischen Rundfunkräten. Diese setzen sich, anders als die monolithischen Machtgremien der DDR, aus Vertretern der gesamten Breite der "Zivilgesellschaft" zusammen, darunter steuerabhängige Kirchen, SPD durchzogene Gewerkschaften, CDU nahe Arbeitgeberverbände, Sportbünde und verschiedene politische Parteien. In ihrer Zusammensetzung stehen diese Räte wegen einer zu großen Nähe zur Berufspolitik (ups) zurecht oft in der Kritik und garantieren keine formale Binnenpluralität. Ein Unterschied aber liegt in der Medienfreiheit des Publikums. Karl-Eduard von Schnitzler agierte in einem geschlossenen System, in dem alternative Informationen unterdrückt wurden. Seit dem Ende der DDR steht es jedem Bürger völlig frei, sich aus unzähligen alternativen Quellen und tollen neuen Medien zu informieren, privaten Fernsehsendern, internationalen Medien, unabhängigen Print- und Online-Magazinen oder sozialen Netzwerken. Der ÖRR besitzt zum Glück kein Informationsmonopolmehr, gut so. Er muss sich durch den Gebührenzwang allerdings nicht auf dem freien Markt beweisen, womit er leider nicht nach den Interessen der Konsumenten agieren muss. Sonst wäre er "weg vom Fenster"
Die populäre These, dass der Schwarze Kanal im ÖRR bis heute weiterlebe, ist zwar somit eine rhetorische Überspitzung, aber nicht falsch. Ein medienpolitischer Weckruf einer Bevölkerungsgruppe, die sich von den traditionellen Leitmedien nicht mehr/ noch nie angemessen repräsentiert fühlt/e. Während der strukturelle Vergleich zur DDR-Diktatur an der Realität der verfassungsmäßigen Ordnung vorbeigeht, bleibt der Fakt, Meinungs- und Perspektivenvielfalt in öffentlich-rechtlichen Anstalten sucht man vergebens. Denn ein mehr als relevanter Teil der Beitragszahler hat das Vertrauen in die Unabhängigkeit schon lange verloren!






