Demokratie lebt vom politischen Wettbewerb!
Eine Demokratie zeichnet sich nicht dadurch aus, dass sich alle Menschen einig sind. Im Gegenteil: Sie lebt vom Streit der Meinungen, vom Wettbewerb der politischen Ideen und von der Möglichkeit, bestehende Verhältnisse in Frage zu stellen. Und vor allem diese Ideen auch in Frage stellen zu dürfen. Opposition ist deshalb kein Betriebsunfall der Demokratie, sondern eine ihrer tragenden Säulen. Wer demokratische Institutionen ernst nimmt, muss folglich auch aushalten können, dass politische Kräfte erfolgreich werden, deren Positionen man selbst entschieden ablehnt. Denn der Wähler ist das einzige Souverän an dem wir eine Demokratie bemessen können.
Aus diesem Grund gehören Parteiverbote zu den schärfsten Instrumenten, die ein demokratischer Rechtsstaat überhaupt kennt. Sie dürfen niemals zu einem politischen Mittel werden, um unliebsame Konkurrenten auszuschalten oder Wahlergebnisse zu korrigieren. Das deutsche Grundgesetz hat aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur bewusst hohe Hürden für ein Parteiverbot geschaffen. Nicht jede radikale, provozierende oder unangenehme politische Position rechtfertigt ein Verbot. Entscheidend ist vielmehr, ob eine Partei aktiv und planvoll darauf hinarbeitet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und hierfür auch eine reale Möglichkeit besitzt. Den realen Willen hierzu zeigt, dafür reichen keine Interpretationen der politischen Konkurrenz. Gerade diese hohen Anforderungen sind Ausdruck demokratischer Stärke. Demokratie beweist sich nicht dadurch, dass sie nur denjenigen Raum gibt, die ohnehin mit der Regierung übereinstimmen. Sie zeigt ihre Belastbarkeit vielmehr darin, dass sie auch fundamentale Kritik zulässt und politische Veränderungen grundsätzlich über Wahlen ermöglicht.
Ich selbst teile zahlreiche politische Positionen der AfD ausdrücklich nicht. Insbesondere ihr wirtschaftspolitisches Programm erscheint ist mir in vielen Bereichen viel zu neoliberal geprägt. Ich halte Teile dieser Vorstellungen für sozial unausgewogen und bin überzeugt, dass sie gesellschaftliche Ungleichheiten eher verschärfen als abbauen würden. Eine Politik, die den Markt nahezu zum alleinigen Maßstab erhebt, wird aus meiner Sicht den Bedürfnissen vieler Arbeitnehmer, Rentner oder wirtschaftlich schwächerer Menschen nicht gerecht. Gerade deshalb ist die AfD für mich persönlich keine politische Alternative. Doch gerade weil ich ihre Positionen ablehne, halte ich es für umso wichtiger, ihr Recht auf demokratische Teilnahme nicht aus parteipolitischen Gründen infrage zu stellen. Demokratie bedeutet eben nicht, nur denjenigen Parteien Rechte einzuräumen, deren Programm einem gefällt oder nützt. Unsere Grundrechte gelten gerade auch für politische Gegner. Wer dieses Prinzip aufgibt, verändert das Wesen der Demokratie selbst.
Ein Parteiverbot darf niemals als Ersatz für politische Auseinandersetzungen dienen. Miese Politik beantwortet man mit besseren Argumenten, überzeugenderen Ideen und letztlich durch den Souverän an der Wahlurne. Wenn Bürgerinnen und Bürger einer Partei ihre Stimme geben, sollte die Antwort der demokratischen Kräfte nicht darin bestehen, diese Stimmen juristisch beerdigen zu wollen. Vielmehr muss gefragt werden, warum so viele Menschen das Vertrauen in etablierte Parteien verloren haben. Absolut fragwürdig ist eine Entwicklung, bei der einzelne Aussagen oder das Verhalten einzelner Parteimitglieder zunehmend als Beleg für die Gefährlichkeit einer gesamten Partei herangezogen werden. Wenn Facebookpost einzelner oder Serienreviews als Belege für ein Parteienverbot gelten sollen können wir auch Zauberer und Wahrsager befragen. Natürlich tragen Parteien Verantwortung für ihre Funktionäre und Kandidaten. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage nach gleichen Maßstäben. Nahezu jede größere Partei verfügt über Mitglieder, die sich mit problematischen Aussagen hervorgetan haben oder deren Äußerungen meiner Meinung nach schlichter Müll sind. Würde man das Verhalten einzelner Mitglieder zum entscheidenden Maßstab eines Parteiverbots machen, müsste dieser Maßstab konsequent gegenüber allen politischen Parteien ausgeübt werden. Auch andere Parteien verfügen über eine Geschichte und Funktionäre, deren Aussagen kontrovers bewertet werden. So wird beispielsweise regelmäßig auf die historische Herkunft der heutigen Die Linke aus der ehemaligen Sozialistische Einheitspartei Deutschlands verwiesen. Die auch heute noch öffentliche Aussagen treffen die sich gegen unsere Werte, unsere Demokratie und unsere Gesellschaft stellen. Ebenso gab und gibt es innerhalb von Bündnis 90/Die Grünen immer wieder Positionen einzelner Mitglieder, die gesellschaftlich oder juristisch heftig diskutiert wurden. Daraus allein folgt jedoch noch kein Parteiverbot. Denn demokratische Parteien bestehen aus tausenden Mitgliedern, unterschiedlichen Strömungen und demokratisch beschlossenen Programmen. Einzelne Äußerungen dürfen deshalb nicht automatisch mit der gesamten Partei gleichgesetzt werden.
Gerade deshalb muss der Rechtsstaat gleiche Maßstäbe anwenden. Entweder gelten die strengen Voraussetzungen des Grundgesetzes für alle Parteien gleichermaßen, oder sie verlieren ihren rechtsstaatlichen Charakter. Ein selektiver Umgang mit Parteiverbotsforderungen würde den Eindruck entstehen lassen, dass nicht objektive Kriterien, sondern politische Mehrheiten über demokratische Teilhabe entscheiden. Ein solcher Eindruck wäre für das Vertrauen in demokratische Institutionen total zerlegen. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Die Geschichte zeigt, dass Verbote politische Überzeugungen selten verschwinden lassen. Wer Millionen Wähler davon überzeugt hat, ihm ihre Stimme zu geben, wird durch ein Verbot nicht automatisch aus den Köpfen dieser Menschen verschwinden. Ebenso wenig wie eine unterschlagene Neuauszählung. Häufig entsteht sogar zurecht der Eindruck, unliebsame Meinungen würden unterdrückt. Demokratische Überzeugungen gewinnen dauerhaft nicht vor Gericht, sondern im offenen gesellschaftlichen Diskurs. Gerade deshalb erscheint mir die Beobachtung politischer Parteien durch die Sicherheitsbehörden zwar als ein rechtsstaatlich vorgesehenes Instrument, sie darf jedoch niemals missbraucht werden oder den Eindruck erwecken, politische Konkurrenz zu ersetzen. Auch hier gelten hohe rechtliche Anforderungen und gerichtliche Überprüfbarkeit. Die bloße Existenz einer Beobachtung oder eines Gutachtens ersetzt keine gerichtliche Feststellung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei. In einem Rechtsstaat entscheidet darüber ausschließlich das zuständige Gericht nach den Maßstäben unseres Grundgesetzes.
Wer heute fordert, die eine Oppositionspartei zu verbieten, sollte sich deshalb immer auch die Gegenfrage stellen: Welchen Präzedenzfall schafft man damit? Politische Mehrheiten wechseln. Was heute gegen den politischen Gegner angewandt wird, könnte morgen gegen die eigene politische Richtung eingesetzt werden. Demokratie lebt deshalb gerade davon, dass ihre faire Spielregeln unabhängig von wechselnden Mehrheiten gelten MÜSSEN. Ich halte es deshalb für gefährlich, demokratische Auseinandersetzungen zunehmend zu juristischen Auseinandersetzungen umzudeuten. Politik gehört in Parlamente, in die freie, öffentliche Debatten und an die Wahlurne. Gerichte haben die Aufgabe, Recht zu sprechen, nicht politische Konkurrenz zu regulieren.
ABER! Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass Parteien außerhalb des Rechts stehen. Sollte eine Partei nach den hohen Anforderungen des Grundgesetzes tatsächlich aktiv und nachweisbar darauf hinarbeiten, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, (z.B. indem sie fordern würde unser System zu "transformieren" oder "umzubauen") muss der Rechtsstaat handeln können. Genau für diesen Ausnahmefall existiert das Instrument des Parteiverbots. Für mich bleibt deshalb ein zentraler Grundsatz bestehen: Ich muss eine Partei weder mögen noch wählen, um ihr demokratische Rechte zuzugestehen. Im Gegenteil, gerade gegenüber politischen Gegnern zeigt sich, wie ernst man es mit den eigenen demokratischen Überzeugungen meint. Das absolute Grundrecht auf die freie, politische Mitwirkung steht allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zu. Wer die Demokratie verteidigen will, muss deshalb auch den demokratischen Wettbewerb verteidigen, selbst dann, wenn dessen Ergebnis unbequem ist.
Demokratie bedeutet nicht Einigkeit. Demokratie bedeutet Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und gleiche Regeln für alle. Genau deshalb sollten Parteiverbote immer das äußerste Mittel bleiben und niemals zum Ersatz politischer Überzeugungsarbeit werden. Wer eine politische Bewegung zurückdrängen möchte, sollte dies mit besseren Ideen, überzeugenderen Argumenten und erfolgreicherer Politik tun und nicht mit dem Wunsch, politische Konkurrenz im demokratischen Wettbewerb auszuschalten.

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